eNERGIE 323Fernwärmepreise sinken deutlich – staatliche Subventionen entfallen –
Kosten bleiben 2024 stabil


Trotz entfallender Subventionen des Bundes können die Kosten für Kundinnen und Kunden stabil gehalten werden. Wir erklären, warum das nicht selbstverständlich ist. Um die komplexen Zusammenhänge der Preisentwicklung für Fernwärme nachvollziehen zu können, hilft zunächst ein kurzer Blick in die jüngste Vergangenheit:

2022 – Energiewirtschaft in der Krise

Der Ausbruch des Ukrainekrieges zu Beginn des Jahres führte zu einer Krise in der gesamten Energiewirtschaft. Mit großen Verunsicherungen an den Märkten und bei der Bevölkerung. Die Kosten und damit auch die Preise für Energie schnellten in die Höhe. Und die bange Frage lautete: Wie kommen wir durch den Winter, wenn das Erdgas knapp wird?
Hennigsdorfer Fernwärmekundinnen und -kunden spürten diese Entwicklung nicht sofort in ihrem Geldbeutel. Stadtwerke-Geschäftsführer Christoph Schneider: „Obwohl der Ukrainekrieg schon im Februar begann, profitierten unsere Kundinnen und Kunden noch das gesamte Jahr über von unseren bereits im Vorjahr kalkulierten festen Preisen. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen für unser Unternehmen konnten wir allerdings erfolgreich meistern.“ Hinzu kam, dass der Staat die Preisexplosion mit seiner Dezembersoforthilfe abfederte und die Stadtwerke Hennigsdorf die Mehrwehrsteuersenkung von 12 Prozent nachträglich für das gesamte Jahr an Kundinnen und Kunden weitergegeben haben., die dadurch sogar deutlich weniger als in den Jahren 2020 und 2021 für ihre Wärme bezahlen mussten.

2023 – Staat senkt Kosten künstlich

Mit der abgesenkten Mehrwertsteuer und der Wärmepreisbremse entlastet die Bundesrepublik die Verbraucherinnen und Verbraucher im laufenden Jahr weiter. In Hennigsdorf führt die Anpassung der Fernwärmepreise für 2023 zu einem erheblichen Preisanstieg, der durch die Entlastungspakete des Bundes für die Wärmekundinnen und -kunden deutlich gedrosselt wird.
Schauen wir uns das an den konkreten Zahlen für unsere Hennigsdorfer Musterwohnung von 60 Quadratmetern mit einem Fernwärmeverbrauch von jährlich 6.720 Kilowattstunden an: Die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent bringt eine Einsparung von rund 200 Euro. Die Wärmepreisbremse führt zu einer Einsparung von rund 350 Euro. Ergibt zusammen rund 550 Euro. 2023 fallen in unserer Musterwohnung für Fernwärme statt 1.980 Euro also nur knapp 1.430 Euro an. Heißt, der Staat hat mit den beschriebenen Maßnahmen die Kosten um ein Viertel künstlich gesenkt. Diesen Effekt geben die Stadtwerke direkt an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

2024 – Staatliche Hilfen entfallen

Erst einmal: Der Energie- und Wärmemarkt hat sich merklich beruhigt. Die wieder gute Verfügbarkeit von Energiemengen führt zu sinkenden Kosten bei der Brennstoffbeschaffung. „Die im Vergleich zu 2022/23 deutliche Entspannung der Märkte spüren auch wir als Stadtwerke. So ist es uns gelungen, für 2024 deutlich attraktivere Lieferverträge mit besseren Konditionen auszuhandeln. Damit haben wir zugleich mehr Sicherheit in unserer Kostenstruktur“, erklärt Schneider.

Mit dem Wegfall der Mehrwertsteuersenkung und Wärmepreisbremse entfällt die künstliche Kostensenkung durch den Staat. Das bedeutet, dass – trotz Marktentspannung – die Kosten für die Fernwärme wieder steigen werden. Oder, anders formuliert, die noch immer über dem Vorkriegsniveau liegenden Marktpreise von nun an vollständig durch die Verbraucherinnen und Verbraucher gezahlt werden müssen. Eine Tatsache, die im Übrigen nicht nur Hennigsdorf betrifft.

Zwar ist der Wegfall der Mehrwertsteuersenkung noch nicht gesetzlich verankert und offen ist derzeit auch noch, ob die EU-Kommission einer Verlängerung der Wärmepreisbremse bis März 2024, so wie von der Bundesregierung beschlossen, zustimmt. „Wir gehen davon aus, dass die 550-Euro-Entlastung für unseren Musterhaushalt aus 2023 wegfällt beziehungsweise deutlich geringer ausfällt. In unserem Preismodell für 2024 haben wir mit einer Entlastung von nur noch 18 Euro gerechnet.“

Die gute Nachricht: Der Fernwärmepreis sinkt deutlich

Durch die Anpassung ihrer Preisgleitformel gelingt es den Stadtwerken 2024 dennoch, die Fernwärmekosten auf dem Niveau von 2023 stabil zu halten. Für die Hennigsdorfer Musterwohnung bedeutet das: Hier fällt mit 1.447 Euro per anno für Fernwärme in etwa die gleiche Summe an wie im Vorjahr (1.428 Euro).

Wie das gelingt?
Der Hennigsdorfer Fernwärmepreis wird wesentlich durch den Grund- und den Arbeitspreis bestimmt. Der Grundpreis bildet zum Beispiel das Investitionsgeschehen und die Lohnentwicklung ab, der Arbeitspreis die Wärmeerzeugung. Der Arbeitspreis wird von drei, stark kostenprägenden Indizes beeinflusst: der Gaspreisentwicklung, der Strompreisentwicklung und der Wärmemarktpreisentwicklung. „Wir senken einerseits den Arbeitspreis deutlich und korrigieren auch den Grundpreis nach unten“, erklärt Schneider.

Preisgleitformel als Berechnungsgrundlage
Berechnet wird der Fernwärmepreis in Abhängigkeit von der aktuellen Marktentwicklung auf Basis der sogenannten Preisgleitformel. Hier sind Preisindizes verankert, die vom Statistischen Bundesamt herausgegeben werden. Je nachdem, wie sich die in der Formel verankerten Indizes im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben und welche Gewichtung sie erhalten, werden die Preise für das Folgejahr angehoben oder abgesenkt. „Als Fernwärmeversorger müssen wir unsere Preisgleitformel immer dann anpassen, wenn eine Markt- oder Kostenorientierung nicht mehr gesichert ist“, erläutert Schneider und verdeutlicht: „Seit 2022 haben sich die Beschaffungskosten deutlich schneller nach oben bewegt, als es die Preisgleitformel abbilden konnte. Das führte dazu, dass die Kosten die Erlöse überholten. Deswegen musste die Preisgleitformel für 2023 angepasst werden, um die seit 2022 verzeichneten Kostensteigerungen in den Preisen abbilden zu können. Jetzt haben wir mit rückläufigen Preisen den umgekehrten Effekt und können nach unten anpassen. Das tun wir für 2024. Damit das vollumfänglich gelingt, verändern wir in unseren Preisgleitformeln Kostenelemente und deren Gewichtung sowie auch den Basispreis.“

Theorie, Praxis und die Crux mit der Mehrwertsteuer
Hätten die Stadtwerke für 2024 keine Anpassung ihrer Preisgleitformel vorgenommen, wäre der Arbeitspreis für die Musterwohnung um rund 31 Prozent (von 146 Euro pro Megawattstunde auf 101 Euro pro Megawattstunde) gefallen und der Grundpreis wäre um 3 Prozent gestiegen. Bedeutet unterm Strich eine Nettoeinsparung von 266 Euro, was einer Preissenkung von fast 16 Prozent entspricht. Bedingt durch die wieder gestiegene Mehrwertsteuer ergäbe sich für die Musterwohnung unterm Strich nur noch eine Kostenersparnis von 117 Euro brutto bzw. gut 6 Prozent. Berücksichtigt man dazu die Wärmepreisbremse, die 2024 gar nicht mehr oder nur noch zu Beginn des Jahres wirkt, wird die Bilanz noch schlechter.
Fazit: Obwohl der Arbeitspreis 2024 um 31 Prozent sinkt und der Grundpreis nur marginal um 3 Prozent steigt, würde die Fernwärme in unserer Musterwohnung gut 13 Prozent mehr kosten als 2023. Soweit die Theorie.

Schneider verdeutlicht am Beispiel der Musterwohnung, welche Auswirkung die Anpassung der Preisgleitformel durch die Stadtwerke für 2024 hat.: „Wir werden unseren Arbeitspreis nicht wie geplant auf 101 Euro pro Megawattstunde, sondern auf 83 Euro pro Megawattstunde senken. Damit gehen wir also noch mal deutlich einen Schritt weiter.“ Das führt zu einer Absenkung des Arbeitspreises von über 43 Prozent. Auch der Grundpreis sinkt im Vergleich zu 2023 um knapp 5 Prozent. „Das bedeutet, dass wir die absoluten Kosten für Fernwärme am Beispiel der Musterwohnung mit 1.428 Euro (2023) und 1.447 Euro (2024) relativ stabil halten und das trotz steigender Mehrwertsteuer und Entfall der Wärmepreisbremse.“

Arbeitspreis fällt um über 43 Prozent:
Das ist möglich, weil sich die Brennstoffbeschaffung deutlich vereinfacht hat. Heißt, Produkte und Lieferverträge, die 2023 nicht verfügbar waren, sind wieder verfügbar, der Markt hat sich beruhigt – wenn auch auf einem höheren Niveau.

Grundpreis fällt um 5 Prozent:
Die Möglichkeit, den Grundpreis abzusenken, resultiert laut Schneider unter anderem daraus, dass die Stadtwerke zukünftig deutlich mehr Fördermittel zur Verfügung haben werden. „Diese Kostenvergünstigungen haben wir in unsere Kalkulation aufgenommen und den Effekt daraus spüren auch unsere Kundinnen und Kunden.“ Ein weiterer begünstigender Faktor: die Verschlankung interner Prozesse im Unternehmen. „Wir haben die eigene Kraftwerksgesellschaft KPG auf die Stadtwerke verschmolzen und damit nur noch eine Gesellschaft. Wir haben die Digitalisierung und die Automatisierung vorangetrieben.“

Abb: Auswirkungen der Wärmepreisanpassung der Stadtwerke Hennigsdorf zum 01.01.2024
Tab Auswirkungen SWH Journal 032023





Voll im Markt
Fazit: Den Stadtwerken gelingt es, den Wegfall der staatlichen Unterstützung durch Preissenkungen zu kompensieren. „Damit bewegen wir uns voll im Markt“, sagt Schneider. Andere Fernwärmeanbieter heizen derzeit noch mit deutlich mehr Gas und haben hierdurch mit zusätzlichen negativen Preiseffekten zu kämpfen. „Auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeerzeugung stehen sie vor großen Investitionen, die wir mit unserem regenerativen Anteil von bis zu 65 Prozent schon zu großen Teilen umgesetzt haben.“ All das spiegele sich eben auch in den Preisen wider.

Redaktionelle Hinweise:
Die Aussagen gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Handwerk und Gewerbe gibt es – insbesondere durch die Mehrwertsteuer – etwas andere Effekte.
Selbstverständlich informieren wir unsere Wämekundinnen und -unden zur aktuellen Anpassung der Preisgleitformel auch in einem separaten Informationsschreiben.
Alle Preisregelungen sind unter www.swh-online.de/aktuell/bekanntmachungen und in den Infoschaukästen in der Rathenaustraße 4 und Nauener Straße 7 einsehbar.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Hennigsdorf in der Neuendorfstraße 20a gern auch persönlich zur Verfügung.