Stadtwerke Hennigsdorf
  • Wie entsteht der Preis für Fernwärme? Open or Close
    Der Fernwärmepreis setzt sich aus dem Grund- und Arbeitspreis pro Fernwärme-Kilowattstunde zusammen. Er wird durch eine mathematische Formel, die sogenannte Preisgleitformel, berechnet, die die Kostenstruktur des Unternehmens und Entwicklung der Energie- und Brennstoffkosten am Markt abbildet. Diese Kostenorientierung ist wichtig, damit die Stadtwerke Hennigsdorf als Unternehmen stabil und arbeitsfähig bleiben und so eine sichere Versorgung mit Fernwärme garantieren können. Diese Art der Preiskalkulation entspricht den gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der Rechtsprechung. Sie ist aufgrund der Langfristigkeit von Fernwärmeversorgungsverträgen vorgegeben, damit sichergestellt ist, dass keine willkürliche Bestimmung der Fernwärmepreise zustande kommt.

    Bei Heizungsanlagen (z. B. Mehrfamilienhaus oder Gewerbe) mit einer Anschlussleistung größer als 40 Kilowatt wird in ein leistungsbezogenes, verbrauchsunabhängiges Jahresgrundentgelt sowie in ein verbrauchsabhängiges Arbeitsentgelt und in ein der Zählergröße entsprechendes Verrechnungsentgelt unterschieden.

    Bei Heizungsanlagen kleiner oder gleich 40 Kilowatt (Beispiel: Einfamilienhaus) setzt sich der Preis aus einem verbrauchsabhängigem Wärmemengenentgelt und ein der Zählergröße entsprechendes Verrechnungsentgelt zusammen. Hier wird der Grund- und Arbeitspreis in ein Wärmemengenentgelt zusammengefasst. Dazu kommt seit 01.01.2020 der Emissionspreis, die sogenannte CO2-Bepreisung, die für den verbliebenden Fossilanteil in unserem Brennstoffmix anfällt. Steckbrief zur CO2-Bepreisung
    Der verbrauchsunabhängige Grundpreis enthält neben den Lohnkosten auch die Investitionskosten in unsere Anlagentechnik, u.a. für die Umstellung auf eine CO2-neutrale Wärmeerzeugung. Weiterhin beinhaltet der Grundpreis die Instandhaltungs- und Wartungskosten für unsere Erzeugungsanlagen und Wärmenetze sowie die Refinanzierungskosten für aufgenommene Darlehen im Rahmen getätigter Investitionen.

    Ebenfalls unabhängig vom Verbrauch ist der sogenannte Verrechnungspreis, der sich nach der Zählergröße und dem Zeitablauf pro Kalenderjahr bemisst. Die verbrauchsabhängigen Kosten, die im Fernwärmepreis seit 2020 durchschnittlich mit 33 Prozent zu Buche schlagen, umfassen die Brennstoffkosten für Erdgas und Holzhackschnitzel (Biomasse), die Stromkosten zum Betrieb unserer technischen Anlagen und natürlich den Emissionspreis.

    Wichtig: Mit den Preisklauseln gehen wir keinen Sonderweg. Diese Art der Preiskalkulation wird vom Gesetzgeber aufgrund der langfristigen Vertragslaufzeiten der Fernwärmeversorgungsverträge verlangt und so von allen Fernwärmeversorgern umgesetzt. Für die Verbraucher:innen wirken die Preisklauseln oft undurchsichtig und intransparent. Die Stadtwerke Hennigsdorf bemühen sich seit geraumer Zeit, die Auswirkungen nachvollziehbar darzustellen.


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  • Welche finanziellen Entlastungsmaßnahmen gibt es durch die Bundesregierung? Open or Close

    Soforthilfe im Dezember 2022
    Um die extremen Belastungen von Ferwärmekundinnen und -kunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekundinnen und -kunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse.

    Als Wärmerversorgungsunternehmen, sind wir dazu verpflichtet, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu leisten (§ 4 Absatz 1 EWSG). Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.

    Die tatsächliche Kompensation ergibt sich nach dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistendenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln. Zu diesen Informationen zählen eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, eine Postanschrift sowie die Abschlagszahlung für September.
    Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15. November 2022

    Preisbremsen
    Gas und Wärme: Spätestens im März 2023 soll die reguläre Preisbremse für Gas und Wärme eingeführt werden. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches soll Gas 12 Cent pro Kilowattstunde kosten, Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für die verbleibenden 20 Prozent gilt der jeweils aktuelle Marktpreis. Damit soll die Motivation zum Energiesparen aufrechterhalten bleiben.

    Strom: Eine Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauches.

    Mehrwertsteuersenkungung
    Der Gesetzgeber hat die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) für Gas- und Wärmelieferungen rückwirkend beschlossen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wird die Steuer von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kundinnen und Kunden weiter und berücksichtigen sie in der Jahresabsrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Senkung erhalten Sie automatisch.

    Ausführliche und verbindliche Informationen zu den Beschlüssen der Bundesregierung finden Sie unter www.bmwk.de

  • Was können Wärmekundinnen und -kunden machen, um zu sparen? Open or Close
    Wir raten dazu, verantwortungsvoll und effizient mit Energie umzugehen. Energie ist ein hohes und wertvolles Gut geworden. In Kooperation mit der Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft (HWB) und Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ (WGH) erinnern wir im Rahmen einer gemeinsamen Energiesparinitiative an einfache, seit Kindheitstagen bekannte Energiespartipps. Diese sollen ohne großen Komfortverlust dazu beitragen, die Verbräuche von Raumwärme, Warmwasser und Strom wirksam zu senken. Mehr dazu unter www.swh-online.de/energieverbrauch-und-energiekosten-senken
  • Welche Leistungen sind im Fernwärmepreis enthalten? Open or Close
    Durch den Bezug von Hennigsdorfer Fernwärme erhalten Sie ein direkt verwendbares Endprodukt. Nämlich: überwiegend CO2-neutral erzeugte und damit unser Klima und unsere Umwelt schonende Wärme. Hennigsdorfer Fernwärme zeichnet sich durch wichtige ökologische und energieeffiziente Standards und durch einen hohen Komfort bei geringem Wartungsaufwand aus. Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung, Schornsteinfeger, Umweltauflagen – Sie müssen sich um nichts kümmern. Das machen alles wir für Sie. Unsere Fernwärme ist eine komplette Dienstleistung, die Ihnen als Hauseigentümer.:in z. B. auch in Form unseres Bereitschaftsdienstes an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht. Unseren technischen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)
  • Wie wird die verbrauchte Wärme abgerechnet? Open or Close
    Üblicherweise sind Hauseigentümer:innen die Vertragspartner:innen für unsere Fernwärmelieferung. Die Messung der verbrauchten Wärme erfolgt mittels geeichter Wärmemengenzähler. Die Wärmemengenzähler sind Eigentum der Stadtwerke und werden vorzugsweise in die Wärmeübergabestation eingebaut. Die Ablesung der Zähler erfolgt in der Regel per Funkauslesung, so dass wir hierfür nicht Ihr Grundstück/ Gebäude betreten müssen. Bis zu 16 Monatszählerstände werden im Wärmemengenzähler abgespeichert und stehen für spätere Kontrollablesungen oder nachträgliche Rechnungskontrollen bereit. So kann der Wärmeverbrauch transparent nachvollzogen werden. Die Kosten für die Wärmelieferung werden den Vertragspartner:innen berechnet. Der Wärmeliefervertrag regelt, ob dies monatlich nach dem tatsächlich entstandenen Verbrauch erfolgt oder eine Jahresabrechnung erstellt wird, auf der monatlich gleichbleibende Abschläge gezahlt werden. Mieter:innen werden in der Regel einmal jährlich über die Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung ihrer Vermietenden abgerechnet. Zwischen Vermieter:in und Mieter:in gelten die Festlegungen der Heizkostenverordnung.
  • Warum Hennigsdorfer Fernwärme? Open or Close
    Fernwärme in Hennigsdorf wird gemäß kommunalem Auftrag klimaschonend und effizient erzeugt. Unser Fernwärmenetz ist engmaschig über weite Teile der Stadt verteilt und soll Hennigsdorf zukünftig mit bis zu 80 Prozent CO2-neutral erzeugter Wärme versorgen. Weil alle unsere Maßnahmen darauf abzielen, immer weniger fossile Brennstoffe einzusetzen, um Kohlendioxidemissionen und andere Luftschadstoffe zu reduzieren, ist Hennigsdorfer Fernwärme ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung vor Ort.

    Mit den Inbetriebnahmen des Biomasse-Heizkraftwerks in 2009 und Bioerdgas-Blockheizkraftwerks in 2011 wurde bereits die Hälfte unserer Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Im Rahmen eines durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes erfolgte 2015 die strategische Ausrichtung für die kurz- und mittelfristige Zieldefinition auf eine CO2-neutrale Fernwärmeversorgung. Das daran angebundene und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Innovationsprojekt „Wärmedrehscheibe“ soll ermöglichen, dass durch:

    • den Einsatz erneuerbarer Energien (regionale Holzhackschnitzel) im Biomasse-Heizkraftwerk
    • den Einsatz von regionalem Bioerdgas
    • die Nutzung von Abwärme aus dem Hennigsdorfer Stahlwerk
    • den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme)
    • Nutzung einer intelligenten Wärmespeicherung mit moderner Steuerungstechnik

    der regenerative Anteil der Wärme im Fernwärmenetz von rund 50 Prozent (Stand 2015) auf bis zu 80 Prozent Klimaneutralität ausgebaut werden kann. Mit der Verabschiedung des Brennstoffs Kohle und der Einbindung industrieller Abwärme aus dem Hennigsdorfer Elektrostahlwerk in 2019 haben wir wichtige Projekt-Meilensteine erreicht. Der Anteil klimaneutraler Wärmeerzeugung beträgt in der Regel aktuell bis zu 65 Prozent. Damit konnte im Hennigsdorfer Stadtgebiet auch eine Reihe anderer Umweltbelastungen wie z. B. der Ausstoß von Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Staub und Schwefeldioxid maßgeblich reduziert werden.

    Das Hennigsdorfer Fernwärmesystem zeichnet sich nicht nur durch wichtige ökologische und energieeffiziente Standards aus, sondern auch durch allerhöchsten Komfort bei geringem Wartungsaufwand: Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung, Schornsteinfeger, Umweltauflagen – Sie müssen sich um nichts kümmern. Das machen alles wir für Sie. Als kommunales Stadtwerk können wir Ihnen durch unsere hohen Versorgungssicherheitsstandards eine verlässliche Wärmeversorgung garantieren.

    Chronik KlimaschutzBeschlussvorlage Klimaschutz-RahmenkonzeptBeschlussvorlage InvestitionsstrategieSWH Klimaschutz-RahmenkonzeptSteckbrief Abwärmeauskopplung
  • Welches sind die vertraglichen Grundlagen für die Versorgung mit Hennigsdorfer Fernwärme? Open or Close
    Vertragliche Grundlage für die Versorgung mit Fernwärme ist der mit den Stadtwerken Hennigsdorf geschlossene Fernwärmeliefervertrag. Dieser enthält die entsprechende Preisliste, die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mieterinnen und Mieter stehen in der Regel in keinem direkten Vertragsverhältnis zu der Stadtwerke Hennigsdorf GmbH. Hier erfolgt die Versorgung über einen Fernwärmeliefervertrag mit den Eigentümer:innen der Verbrauchsstelle.

    AVBFernwärmeV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
  • Warum gibt es in Hennigsdorf eine Fernwärmesatzung? Open or Close
    Lange bevor die kommunale Wärmeplanung in aller Munde war, hat die Hennigsdorfer Stadtverordnetenversammlung schon 1997 eine Fernwärmesatzung für das Stadtgebiet Hennigsdorf beschlossen, die im Jahr 2007 nochmals aktualisiert wurde. In der Satzung werden Fernwärmeversorgungsgebiete ausgewiesen, in denen die Versorgung mit Wärmeenergie vorrangig über das Fernwärmenetz zu erfolgen hat. Hinter der Fernwärmesatzung verbirgt sich ein wichtiges Anliegen mit einen umwelttechnischen Hintergrund: Die Satzung ist die Grundlage dafür, dass wir gemeinsam mit der Stadt die Emissionsquellen für Luftschadstoffe und Treibhausgase in Hennigsdorf wirkungsvoll reduzieren können. Vor dem Hintergrund der hiesigen energieintensiven Industriebetriebe ist Wärme in Hennigsdorf eine runde Sache.

    Fernwärmesatzung - Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Hennigsdorf vom 12.09.2007
  • Was muss ich tun, um an die Hennigsdorfer Fernwärme angeschlossen zu werden? Open or Close
    Wir beraten Sie gern, ob eine Versorgung mit Fernwärme für Sie möglich ist und welche Schritte notwendig sind. Der Antrag zur Versorgung mit Fernwärme erfolgt über das Datenblatt zum Fernwärmeanschluss. Dieses ist durch Ihr beauftragtes Planungsbüro mit allen technischen Daten auszufüllen. Nach Rücklauf übersenden wir Ihnen dann ein Angebot für einen Hausanschluss und nach Wunsch für eine Hausanschlussstation, die Sie bei uns erwerben oder mieten können. Zeitgleich holen Sie ein Angebot von Ihrer Heizungsfirma für die Anbindung der Hausinstallation ein. Zusammen mit Ihnen und der Heizungsfirma koordinieren wir die konkreten Aufgaben für den Fernwärme-Hausanschluss und den Einbau der Hausanschlussstation. Vor Lieferbeginn schließen wir mit Ihnen auf Grundlage des von Ihrem Planungsbüro ermittelten Wärmebedarfs einen Fernwärmeliefervertrag ab.

    Kontakt: 03302 / 5440-0
  • Wie wird Fernwärme in Hennigsdorf erzeugt? Open or Close
    Hauptsächlich aus erneuerbaren und CO2-neutralen Energiequellen. In Hennigsdorf kommen Holzhackschnitzel, Bioerdgas, Abwärmenutzung aus dem hiesigen Stahlwerk sowie Solarthermie für die Erzeugung von Wärme zum Einsatz. Der verbleibende Gasanteil an unserem Brennstoffmix beträgt aktuell und abhängig von der Jahreszeit nur noch bis zu 30 Prozent. Weitere Faktoren für die gute Klimabilanz Hennigsdorfer Fernwärme sind neben der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein intelligentes Wärmespeicher- und Steuerungssystem, das hilft, Schwankungen in der Wärmeerzeugung und in den Verbrauchslastspitzen – vorrangig mit regenerativ erzeugter Wärme – auszugleichen, wodurch Ressourcen wirksam geschont werden können.
  • Wie kommt Hennigsdorfer Fernwärme in die Haushalte? Open or Close
    Über meist unterirdische Fernwärmeleitungen gelangt unsere überwiegend CO2-neutral erzeugte Hennigsdorfer Fernwärme zu den Wärmeübergabestationen in den jeweiligen Gebäuden. In diesen sogenannten Hausanschlussstationen, dessen Herzstück ein Wärmetauscher ist, wird die Temperatur des gelieferten Wassers bedarfsgerecht reguliert und in den Wärmekreislauf des Gebäudes überführt.
  • Ist die Hennigsdorfer Fernwärmeversorgung zu jeder Jahreszeit sichergestellt? Open or Close
    Das Hennigsdorfer Fernwärmenetz ist das ganze Jahr über in Betrieb, so dass Wärme für Heizung und Brauchwarmwasser stets zur Verfügung stehen. Unsere überwiegend CO2-neutral erzeugte Wärme wird hauptsächlich durch das Biomasse-Heizkraftwerk, das Bioerdgas-Blockheizkraftwerk im Heizkraftwerk Eschenallee, das Heizwerk Zentrum und das neue Heizwerk Nord II mit der eingebundenen Abwärmeauskopplung aus dem ortsansässigen Stahlwerk sichergestellt. Sollte es im Rahmen von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen dennoch zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen, wird diese rechtzeitig angekündigt. Zudem sind wir in Sachen Versorgungssicherheit rund um die Uhr an sieben Tage die Woche für Sie im Einsatz. Unseren technischen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)

    Die Erzeugung Hennigsdorfer Fernwärme basiert unter normalen Marktbedingungen auf fünf Säulen: Biomasse (Holzhackschnitzel), Abwärmeauskopplung aus dem Stahl- und Walzwerk, Bioerdgas, Gas und Öl. Damit können die Stadtwerke flexibel auf die jeweiligen Marktverhältnisse reagieren.

    Aufgrund unseres flexiblen Brennstoffmixes gehen wir von einer gesicherten Versorgung aus. Dennoch birgt jede Säule für sich auch Risiken.
  • An wende ich mich, wenn meine Heizung oder Warmwasserversorgung nicht funktioniert? Open or Close
    Als Mieter:innen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung oder Ihre Vermietenden, die dann als unsere direkte Vertragspartner:innen Kontakt mit uns aufnehmen. In Notfällen erreichen Sie unseren technischen Bereitschaftsdienst unter der 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)

Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
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Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
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PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.

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Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
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Alternative Streitbeilegung
Unser Unternehmen nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) teil.

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Informationen zu dem Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Twitter Inc. finden Sie hier:https://twitter.com/privacy?lang=de


Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).


Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.


Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.


Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.


Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

Hennigsdorf als Klimaaktive Kommune 2021 prämiert